CO2-Preis

Auswirkungen des Brennstoffemissions-
handelsgesetzes (BEHG) auf Preise für die
thermische Verwertung von Abfällen


Klimaschutz
Das auf der Weltklimakonferenz am 12. Dezember 2015 beschlossene „Übereinkommen von Paris“ sieht die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels bis zum Jahr 2050 vor. Seitdem beschließt der EU-Gesetzgeber mit seinem umfassenden Programm zum Green Deal verschiedene Klimaschutzaktionen. Aber auch der deutsche Gesetzgeber verabschiedet Einzelmaßnahmen zur Umsetzung des 1,5-Grad-Ziels, zumal Deutschland in seinem Klimaschutzgesetz bereits im Jahr 2045 Klimaneutralität vorsieht.

Inanspruchnahme sauberer Luft wird bepreist
Ein bereits seit Jahren implementiertes Mittel, das Anreize schaffen soll, um CO2-Emissionen zu verringern oder zu vermeiden, ist der Emissionshandel mit CO2-Zertifikaten. Das Grundprinzip des Emissionshandels besteht darin festzulegen, welche Menge Tonnen CO2 von festgelegten Gruppen wie Unternehmen oder Industriezweigen ausgestoßen werden dürfen. Diejenigen, die der festgelegten Gruppe angehören und für die festgestellt wurde, klimaschädliche CO2-Emissionen durch ihre Tätigkeit zu verursachen, benötigen für jede ausgestoßene Tonne CO2 eine Berechtigung. Diese Berechtigung erhält jeder einzelne Betroffene durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten. Ohne entsprechende CO2-Zertifikate fehlt die Berechtigung, CO2 zu emittieren. Das Emittieren von CO2 und damit die Inanspruchnahme sauberer Luft wird bepreist.

CO2-Bepreisung bei der thermischen Abfallbehandlung
Mit dem 1. Januar 2024 wird die thermische Abfallbehandlung in den Emissionshandel des BEHG aufgenommen. Der Sektor der Abfallentsorgung wird nunmehr im Rahmen der Klimaziele einen Beitrag leisten. Das bedeutet, dass zusätzlich zur Entsorgungsleistung auch das dabei entstehende CO2 bepreist wird. 

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz, das Gesetz, das den nationalen Emissionshandel regelt, startete bereits im Jahr 2021. Bepreist werden seit dieser Zeit die CO2-Emissionen aus den Sektoren Wärme und Verkehr für die Hauptbrennstoffe Heizöl, Erdgas, Benzin, Flüssiggas und Diesel.

Mit der Veränderung des BEHG zum 1. Januar 2024 wird Abfall, soweit er thermisch verwertet wird, gemäß dem BEHG als Brennstoff eingestuft.

Auswirkungen auf den Entsorgungspreis
Die jeweiligen Betreiber thermischer Abfallbehandlungsanlagen sind zum Erwerb der Emissionszertifikate verpflichtet. Über einen Wälzungsmechanismus werden die Kosten für die CO2-Zertifikate an die Anlieferer der Abfälle weitergereicht. Der Preis für die Entsorgung von Abfällen erhöht sich dadurch. Der CO2-Preis wird jedoch nur auf den fossilen Anteil des Abfalls berechnet. Der biogene Anteil bleibt bei der Bepreisung unberücksichtigt.

Hier finden Sie die Standardwerte zur Berechnung von Brennstoffemissionen für einzelne Abfälle sowie den jeweiligen CO2-Preis.

Wir werden den ab 1. Januar 2024 entstehenden CO2-Preis für Sie transparent und als separate Position auf der Rechnung ausweisen, selbstverständlich ohne Aufschlag.

CO2-Emissionen durch stoffliche Verwertung der Abfälle vermeiden
Jedes Kilogramm Abfall, das keiner thermischen Behandlung unterzogen werden muss, spart CO2-Emissionen und verringert den CO2-Preis.

Wir bieten Ihnen auch weiterhin eine intensive Aufbereitung, eine höchstmögliche Wertschöpfung und damit eine umfassende stoffliche Verwertung Ihrer Abfälle an.

Sprechen Sie uns gerne für ein optimiertes Entsorgungsmanagement an.

Ausblick
Die Einnahmen aus dem Verkauf der CO2-Zertifikate fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung.
Nach derzeitiger Planung soll die CO2-Bepreisung der thermischen Abfallbehandlung im Jahr 2028 in den europäischen Emissionshandel überführt werden.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.